Bewilligung und AEO Zertifizierung
Mit einer Bewilligung und / oder einer AEO Zertifizierung können Sie bei der täglichen Bearbeitung Ihrer Zollangelegenheiten diverse Erleichterungen und Vereinfachungen in Anspruch nehmen.Durch zollrechtliche Bewilligungen erhalten Sie die Möglichkeit zahlreiche Kontrollaufgaben des Zolls selbst durchzuführen und so Ihre Abwicklung enorm zu beschleunigen.
Ob durch die Bewilligung zum zugelassenen Empfänger oder Versender oder als ermächtigter Ausführer. Beides erlaubt es Ihnen, Ihre logistischen Prozesse weitgehend eigenverantwortlich durchzuführen. Voraussetzungen zur Erteilung einer Bewilligung sind die Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens und eine korrekte Antragstellung.
Gleiches gilt für eine Zertifizierung zum AEO (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter). Als AEO können Sie ebenfalls viele Vereinfachungen zur Anwendung bringen, was Ihnen sowohl Zeit als auch Geld spart.
Weiterhin erhalten Sie nach der erfolgreichen AEO Zertifizierung ein Zertifikat, welches den hohen Standart Ihres Qualitätsmanagments belegt. Dies eröffnet Ihnen einen neuen Kundenkreis, da viele europäische Unternehmen nur noch mit AEO zertifizierten Partnern zusammen arbeiten.
Um eine korrekte Antragstellung für Sie zu gewährleisten, kontaktieren Sie uns gern. Wir informieren Sie darüber, welche Bewilligungen für Sie in Frage kommen und was für eine AEO Zerifizierung notwendig ist. Die Erstberatung ist bei uns stets kostenlos und unverbindlich.